Ab dem 1. Januar 2026 endet die Schonfrist. Aus quartalsweisen CBAM-Meldungen wird ein finanziell wirksames Abgabesystem an der EU-Außengrenze. Importierende von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Elektrizität und Wasserstoff müssen dann für die eingebetteten Treibhausgasemissionen ihrer Einfuhren CBAM-Zertifikate erwerben und jährlich abgeben.