Coronakrise: Chancen für energieintensive Unternehmen

/ enexion

Wer jetzt in den Großhandel wechselt, kann für die nächsten fünf Jahre von niedrigsten Strom- und Gaspreisen profitieren

Infolge der Coronakrise sind die Energiepreise an den Spot- und Terminmärkten auf ein Rekordtief gefallen. So kostete eine Megawattstunde Gas, die 2021 geliefert werden soll, in den vergangenen Tagen nur rund 12 Euro – ein Preistief für das Frontjahr, das es so seit zehn Jahren nicht mehr gab. Im vergangenen Jahr kostete Gas zeitweise 24 Euro pro Megawattstunde. Seit Februar diesen Jahres sind die Strompreise im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent gefallen, die Gaspreise haben sich sogar innerhalb weniger Tage nahezu halbiert.

Schnell reagieren und Preisvorteile nutzen 

Energieintensive Unternehmen mit einem deutschlandweiten Gesamtverbrauch von mehr als 50 GWh pro Jahr können diese Preisvorteile nutzen. So empfiehlt es sich versorgerunabhängig am Großhandel für die kommenden Jahre einzudecken, bevor die Preise wieder steigen. Der Großhandel bietet gerade in schwierigen Zeiten im Vergleich zu Versorgerverträgen volle Handlungsfähigkeit. Dabei müssen sie sich nicht einmal festlegen, welche Mengen sie zukünftig verbrauchen werden und können jederzeit nachsteuern – kaufen und verkaufen – und das in jedem Moment bis zu 5 Jahre im Voraus. Gerade in der aktuellen Krise ist die Großhandelsbeschaffung mit Abstand die beste Möglichkeit, um von Preisvorteilen zu profitieren, seine Flexibilität zu erhöhen und dabei die Risiken zu minimieren.

Wer seine Energie dagegen klassisch in Form von Festpreis- oder Tranchenverträgen über einen Versorger bezieht, zahlt immer einen Endkundenpreis. Ob aufschlags- oder formelbasiert, ob OTC- oder börsenindiziert spielt dabei keine Rolle. Der Marktzugang ist durch einen einzigen Versorger kontrolliert, der die Preise letztlich bestimmt – und nicht gezwungen ist, die günstigsten am Markt verfügbaren Preise an den Kunden weiterzugeben.

Gegen Versorgerpleiten absichern

Ein weiterer Vorteil: Wer versorgerunabhängig direkt im Großhandel einkauft, sichert sich gegen Versorgerpleiten ab, denn die Energie gehört dem Unternehmen selbst und nicht dem Versorger, der das Bilanzkreismanagement übernimmt.

Bereits im vergangenen Jahr – lange vor Corona – meldeten zahlreiche Energieversorger Insolvenz an. Der Trend wird sich vermutlich durch die aktuell erschwerte Lage verschärfen. Die ersten Energiekonzerne kündigten wegen der Coronapandemie bereits Kurzarbeit an. Problematisch für Betroffene: Die Verträge laufen zunächst auch nach der Ankündigung einer Insolvenz weiter. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in der Regel nicht. Zudem ist die Versorgungssicherheit gefährdet, falls der Bilanzkreis des Versorgers geschlossen wird. Unternehmen haben keinen Anspruch auf Ersatzversorgung oberhalb der Niederspannungsebene bzw. des Niederdrucknetzes. Für ein energieintensives Unternehmen kann das den kompletten Verlust der Energielieferungen bedeuten.